Roger Waters This Is Not A Drill - Tour 2022-2023

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    • Es ist ja noch nicht mal offiziell abgesagt.
      Man kann sogar noch Karten kaufen
      "Every gun that is made, every warship launched, every rocket fired signifies, in the final sense, a theft from those who hunger and are not fed, those who are cold and are not clothed."
      Dwight David Eisenhower
    • Jester schrieb:

      nusch schrieb:

      Das mit dem Onkelz zu vergleichen ist schon gewagt. Die können eine große Anzahl an Hallen überhaupt nicht buchen.
      Es ist aber exakt das gleiche Problem.
      Mit dem kleinen feinen Unterschied, dass das Verbot wahrscheinlich dem Steuerzahler 2,6Millionen € kosten wird.. hier wird ganz klar gegen Vertragsrecht verstoßen.. Kündigung aus wichtigem Grund.. bin mir zu 98% sicher, dass das vor Gericht schön einkassiert wird.. Übrigens finde ich seine Aussagen auch unerträglich, aber solange er Hallen buchen kann und er nicht gegen Recht u Gesetz verstößt, sollte eine Gesellschaft das aushalten können
      tonight.de/koeln/roger-waters-…-cancelt-show_246655.html
    • Übrigens wird das Konzert in Köln sicher nicht abgesagt werden, da hier der Betreiber im Gegensatz zu Frankfurt privatwirtschaftlich aufgestellt ist und selbst für Schadensersatz aufkommen müsste, ganz im Gegensatz zur Festhalle…
    • Unbedingt den Artikel komplett lesen!!!!!

      rollingstone.de/roger-waters-t…tart-in-lissabon-2563279/

      Hier ein kleiner Abschnitt davon:
      Die Zeitung „Jerusalem Post“ berichtet nun, dass vor dem Waters-Tourstart auch in Lissabon die Wogen hochgekocht sind. Die Jüdische Gemeinde von Porto hat den israelfeindlichen Rockstar kritisiert und darauf hingewiesen, dass der Hauptsponsor der 20.000-Zuschauer-Arena in Lissabon die Firma Altice ist, die dem französisch-israelischen Geschäftsmann Patrick Drahi gehört. Das Blatt zitiert Drahis Sprecher mit den Worten: „Er bedauert es zutiefst“, erklärt aber, dass er rechtlich nicht in der Lage ist, das Konzert abzusagen, selbst wenn er es versuchen würde.
    • waeller schrieb:

      Unbedingt den Artikel komplett lesen!!!!!

      rollingstone.de/roger-waters-t…tart-in-lissabon-2563279/

      Hier ein kleiner Abschnitt davon:
      Die Zeitung „Jerusalem Post“ berichtet nun, dass vor dem Waters-Tourstart auch in Lissabon die Wogen hochgekocht sind. Die Jüdische Gemeinde von Porto hat den israelfeindlichen Rockstar kritisiert und darauf hingewiesen, dass der Hauptsponsor der 20.000-Zuschauer-Arena in Lissabon die Firma Altice ist, die dem französisch-israelischen Geschäftsmann Patrick Drahi gehört. Das Blatt zitiert Drahis Sprecher mit den Worten: „Er bedauert es zutiefst“, erklärt aber, dass er rechtlich nicht in der Lage ist, das Konzert abzusagen, selbst wenn er es versuchen würde.
      Ja was denn nun ist Waters ein Antisemit oder nicht :wand:
      Da kann man sehen wie gespalten die jüdischen Gemeinden sind!
      Eine Unterstützungsbotschaft eines Autors und Redakteurs Palestine Chronicle bestreitet sogar das Waters Antisemit sei!
      Das entwickelt sich zu einer Posse das seinesgleichen sucht! :laugh:
      Stattdessen wird munter über Schadensersatzforderungen spekuliert. :schimpf:
    • Weil @Jester fragte:

      Es kann sein, dass es Kündigungsrechte in den Veranstaltungsverträgen gibt. Wenn da ein code of conduct vereinbart ist, und wenn RW dagegen verstößt oder sicher verstoßen wird, kann man da eine vertraglich vereinbarte Kündigung drauf stützen.

      Ansonsten kommt man aus den Verträgen nicht legal raus, weil eine gesetzlich erlaubte Meinung eben grundgesetzlich geschützt ist, keine Zensur der Kunst erfolgt (am wenigsten bei ihr!) und daher kein Kündigungs- oder Rücktrittsgrund besteht - und auch kein Wegfall der Geschäftsgrundlage oder so.
      Wenn dann keiner in die Halle gelassen wird, ist das ein schadensersatzträchtiger Vertragsbruch, und weil offenbar vorsätzlich, auch ein unversicherter. Schaden sind die Gewinne aller Beteiligten, sofern sie nicht zur gleichen Zeit anderswo Geld verdienen (Musiker, Stagehands, etc.) - und die Rückgabe der Ticketpreise ans Volk, das allerdings eher keinen einklagbaren S
      Schaden erleidet.
      Diesen Schadensersatz zu bezahlen muss mal sich leisten können - und mancher (internationale gerade) Künstler überlegt sich künftig zweimal, ob er gerade da spielen will, wo solche Risiken bestehen, ersatzlos (!) mit einer Show auszufallen und das Publikum zu enttäuschen.

      Kurzum: Ich gehe davon aus, dass die Tour stattfindet. Auch in Frankfurt.
      ___________________________________________
      The band is just fantastic, that is really what I think. Oh by the way, which one's Pink?

      Meer Schutz Durch Wissen. Sea Protection With Science.
      ElasmOcean
      .
    • KatzenHai schrieb:


      weil eine gesetzlich erlaubte Meinung eben grundgesetzlich geschützt ist
      Ich habe da mal eine Frage zu:

      habe ich noch nie gelesen gesetzlich erlaubte Meinung oder ist hier die Rede vom :


      Artikel 5

      (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

      Wenn Ja dann steht aber in :

      Artikel 5
      (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
      (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

      Gelten diese Veranstaltungsverträge Weltweit
    • Du redest vom Grundgesetz, dass das Verhältnis von Staat und Bürger regelt. Deshalb ist es auch strenggenommen so, dass du mit Anmeldung ins Forum oder auf Facebook deine dortige Meinungsfreiheit abgibst, da hier/dort die Hausordnung gilt...

      Waters und die Konzertabsagen sind Privatwirtschaft, also BGB. Auch wenn die Stadt Frankfurt und das Land Hessen Gesellschafter sind.
    • @Jester
      ohne dich zu Belehren, Trotzdem meine ich zu Glauben das der Artikel 5 zusatz:

      Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

      Vielleicht stützt sich Waters darauf =O Der Artikel 5 bezieht sich hierbei nicht nur auf Bundesbürger!

      Deshalb Demonstrieren z.B. ja Ausländisch Minderheiten hier in Deutschland! Oder verstehe ich das komplett Falsch :/

      Bitte nicht Falsch verstehen ich heiße das ganze auch nicht für in Ordnung, aber da sind so viele Variabeln in diesem Streit um Waters.

      Ich vermute da steckt auch noch was anderes dahinter. Unter Laut.de steht nun folgendes :

      Auch der Veranstaltungsort des Konzertes war im Vorfeld umstritten. Die Festhalle diente 1938 als Gefangenenlager für jüdische Männer, die zum Teil später in Konzentrationslager kamen und dort ermordet wurden.


      Stadt Frankfurt und Main und Land Hessen wollen Roger-Waters-Konzert absagen


      Auch der Veranstaltungsort des Konzertes war im Vorfeld umstritten
    • Jester schrieb:

      Du redest vom Grundgesetz, dass das Verhältnis von Staat und Bürger regelt. Deshalb ist es auch strenggenommen so, dass du mit Anmeldung ins Forum oder auf Facebook deine dortige Meinungsfreiheit abgibst, da hier/dort die Hausordnung gilt...

      Waters und die Konzertabsagen sind Privatwirtschaft, also BGB. Auch wenn die Stadt Frankfurt und das Land Hessen Gesellschafter sind.
      Öffentliche Unternehmen sind zwar an die Grundrechte gebunden, können sich jedoch ihrerseits nicht auf diese berufen. Dies betonte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem Beschluss vom 10.5.2016 (Az. 1 BvR 2871/13). Ein solches ist die Veranstaltungshalle, da öStadt und Land die Mehrheit haben.
    • @Worker

      Es geht nicht darum ob Waters Ausländer ist oder nicht. Es geht einfach nur darum, dass das Grundgesetz die Beziehung zwischen dir und dem Staat regelt.

      Gesetzlich erlaubte Meinung, heißt nix anderes als dass du alles sagen darfst, sofern du eben nicht gegen ein anderes Gesetz verstößt. Ich verstehe nicht, dass das für viele so schwer zu verstehen ist und man da immer ewig herum diskutieren muss. (Allgemein gefragt)
    • Langsam fängst an zu nerven. Natürlich darf der Hallenbetreiber jedes Konzert einfach so absagen. Ihm gehört ja die Halle. Das hat Jester ja wirklich gut erklärt. Er wird dann allerdings vertragsbrüchig und muss in aller Regel dem Veranstalter Schadensersatz zahlen. Und wenn es die Festhalle betrifft, zahlt es halt der Steuerzahler. Schon deshalb kann es nicht egal sein.