Comic Book: The Story of Roger Waters The Wall

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    • Hi Martin,

      mal ein paar Fragen.

      So wie ich das jetzt sehe, sind das im Prinzip Fotos die du nimmst und dann quasi nur mit Photoshop in den Comicstil bringst oder? Wie machst du das mit den Rechten an den Fotos?

      Auch nochmal anschließend an die Frage von Marcie. Soll es eine Handlung geben oder soll es eher nur dokumentarischen Charakter haben?

      Willst du das Teil auch über einen Verlag rausbringen?
    • Jester schrieb:

      So wie ich das jetzt sehe, sind das im Prinzip Fotos die du nimmst und dann quasi nur mit Photoshop in den Comicstil bringst oder? Wie machst du das mit den Rechten an den Fotos?
      Ganz so einfach ist es nicht - die Beispiele, die Du hier im Eingangsthread gesehen hast, waren Muster und werden so nicht verwendet. Das Titelbild schon, da war die Basis ein Foto von mir aus Uniondale 2010.

      Ich benutze mehrere Filter und verschiedene Programme (nicht nur Photoshop) - und bearbeite Fotos zuvor intensiv nach - Hintergründe / Schatten / Lichtkegel / Umrisse etc.

      Ich werde ausschließlich Fotos nutzen, die ich selbst aufgenommen habe - oder die ich speziell zu diesem Zweck aufnehmen oder am PC erstellen werde. Ich werde auch Bildinhalte miteinander kombinieren etc. Insofern stellt sich die Frage nach dem Copyright nicht. Ich habe von den von mir besuchten 30 Konzerten etwa 5.000 Fotos, davon sind etwa 800 durchaus geeignet übernommen zu werden. Für die ca. 100 Panels werde ich etwa 600 fertige Einzelfotos nutzen, die ich dann umfangreich bearbeiten werde.

      Es gibt einige wenige "fremde Fotos", die ich gerne nutzen möchte - da werde ich aber das Einverständnis der Fotografen einholen müssen - Hintergrund / Basiswissen:

      Da ist z. B. das Veröffentlichungsrecht nach § 12 UrhG. Es räumt dem Urheber die Befugnis ein, über das „ob“ und „wie“ der Veröffentlichung zu entscheiden. Allerdings gilt dieses Recht nur für die Erstveröffentlichung. Ist das Foto erstmal veröffentlicht, dann kann sich der Fotograf nicht mehr auf das Recht aus § 12 UrhG berufen. Wichtiger ist die Tatsache, dass man zwischen Lichtbildern und Lichtbildwerken unterscheiden muss: Lichtbild: Unveränderte, naturgetreue Wiedergabe - Beispiel: Produktfotografie, Fotos von Zeichnungen, Bildberichterstattung - Lichtbildwerk: Die Gestaltung des Fotos steht im Vordergrund.

      Bei den von mir schließlich veröffentlichten Bildern handelt es sich eindeutig um Lichtbildwerke. Dabei ist grundsätzlich die Frage zu stellen, ob durch Korrekturarbeiten an einem Foto bereits ein weiteres, neues Werk entsteht. Dies hängt vor allem von dem Umfang der Korrekturarbeiten ab. Bloße Beseitigungen von Unregelmäßigkeiten lassen noch kein Schutzrecht an dem bearbeiteten Foto entstehen. Wird stattdessen ein den Gesamteindruck störender Gegenstand herausretuschiert und unterscheidet sich das neue Foto erheblich von dem alten Foto, dann ist die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht. Allerdings ist dies immer für den Einzelfall zu prüfen, ob das alte Foto "hinter dem neuen Foto verblasst". Der Anwendungsbereich ist jedoch sehr eng. Die Verfremdung per Software in diesem Umfang (es werden mehrere spezielle Filter verwendet, außerdem werden Bildmerkmale bereits im Vorfeld komplett verändert) ist zweifellos eine komplette Neuschöpfung - in dem Fall: Eine Neuschöpfung meiner eigenen "Werke"). Im Prinzip spielt es keine Rolle, welche Werkzeuge ich nutze - ob Reale (Pinsel und Leinwand) oder Digitale (Software). Ein Foto kann z. B. also auch die künstlerische Vorlage für ein Ölgemälde sein - dann liegt das Copyright für das Ölgemälde - trotz Fotovorlage - bei mir wenn ich es gemalt habe; allerdings mit den folgenden Einschränkungen:

      Es gibt z. B. das Entstellungsverbot - dies ist in § 14 UrhG geregelt. Dadurch soll der Urheber vor einer Beeinträchtigung seiner Urheberschaft geschützt werden, indem sein Foto, nicht nachträglich durch Dritte verändert oder entstellt werden darf - also z. B. indem aus einem dünnen Kerl ein fetter Typ gemacht wird (da werden übrigens oft im Internet Rechte verletzt, die aber nur in den seltensten Fällen eingefordert werden). Bei Fotografien ist umstritten, ob die im Rahmen einer Digitalisierung von Fotos vorgenommen Veränderungen (Staub- und Kratzerentfernung) bereits eine Entstellung darstellen. Unzweifelhaft liegt eine solche aber schon vor, wenn z. B. die Farben des Fotos verändert werden.

      Wesentlich in diesem speziellen Zusammenhang wird aber eher die Frage nach einer sogenannten "unfreie Bearbeitung nach §§ 3, 23 UrhG" sein. Das wäre eine so genannte "abhängige Nachschöpfung". Diese liegt immer dann vor, wenn wesentliche Züge des Originalwerks übernommen werden. Liegt dies vor, darf das neue Foto nur mit der Einwilligung des Urhebers der Vorlage veröffentlicht werden. Dem steht die "freie Benutzung" gegenüber: Eine freie Benutzung ist nach § 24 UrhG ein eigenständiges Werk, bei dem das Ausgangswerk nur als Vorlage diente. Durch die freie Benutzung wird das Urheberrecht nicht verletzt. Hier stellt sich also z. B. die Frage: "Darf ein Maler ein Foto ohne Erlaubnis abmalen?" - Antwort: Übernimmt der Maler in seinem Bild die wesentlichen, individuell prägenden Züge der Fotografie, ist dies eine unfreie Bearbeitung und der Fotograf kann ihm die Verwendung des Fotos als Vorlage untersagen. Aus diesem Grund gehe ich bei solchen Werken auf Nummer sicher und versuche das Einverständnis zu bekommen.

      Im Hinblick auf am Computer entstandenen Grafiken muss gesagt werden, dass diese grundsätzlich nicht den Kriterien für Lichtbilder oder Lichtbildwerke unterliegen. Also auch wenn sie zum Teil optisch nicht von Fotos zu unterscheiden sind, sind sie ohne die begrifflich erforderliche "Strahlungseinwirkung" entstanden. Das am Computer konstruierte Foto lässt sich aber dem beispielhaften Werkkatalog des § 2 Abs. 1 UrhG zuordnen. Damit es dem Schutz des Urheberrechts genießt, muss es ebenso wie ein Lichtbildwerk eine persönlich geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 2 UrhG sein. Das werde ich auch unabhängig von den von mir erstellten Fotovorlagen erreichen können.

      Reicht das?

      Zu den weiteren Fragen:
      Nein, es wird keine "Superman"-Handlung im Hintergrund geben, obwohl die Idee durchaus reizvoll ist und ich mit dem Gedanken auch gespielt habe.

      Verlag: Ja, da laufen schon Gespräche. Entgültig ist das noch nicht. Das ist jetzt viel zu früh...
      Martin
      [Neccropole]

      I don't need your tongue to cut me (Roger Waters)
    • Hau rein, bin gespannt und lass uns nicht so lange wie Waters warten. Nach deinen Ausführungen kann man sich in Deutschland wahrscheinlich nicht einmal den A... ohne Rechtsanwalt ordnungsgemäß abputzen.
    • @bantam

      ist aber auch in gewisser Hinsicht richtig so. Ich bin ja immerwieder selbst betroffen. Wenn Fotos von mir "geklaut" werden und woanders ohne Einverständnis veröffentlicht werden, gibts ne Abmahnung.

      @Neccropole

      Danke für die Ausführungen, die mir teils ja auch schon so bekannt waren, aber was ich mich noch frage. Die Fotos die du gemacht hast, sind ja in erster Linie für den Privatgebrauch gewesen. Das heißt, der Veranstalter sagt ja bei Konzerten - für Privatgebrauch mit Kompaktcam bzw. ohne Wechselobjektive ist das okay. Veröffentlicht werden, darf Zeug was von akkreditierten Fotografen gemacht wurde. Wie handhabst du das?

      Wobei der Punkt, eigentlich nur akut wird, wenn das Werk zum Verlag gehen sollte oder?
    • @Neccropole

      Ich würde auch eins vorbestellen, wenn das, was der Buchtitel angekündigt, wenigstens teilweise eingehalten und eine "Geschichte" erzählt wird (Von Comic ansich kann ja leider nicht die Rede sein. DAS wäre was gewesen, bei Deinem Talent...).
      Das kann ich mir grad garnicht richtig vorstellen und deswegen find ichs spannend.
    • Drummerpapa schrieb:

      Vielleicht ruht das Projekt aufgrund mangelnder Resonanz?
      So ist es! Der Aufwand ist enorm. Knapp 20 Seiten sind zwar inzwischen fertig, aber ich bin noch nicht zufrieden (Story / Erzählweise / Bildauswahl) und überlege es komplett zu überarbeiten.

      Daher, "beerdigt" ist das Projekt noch nicht - ich muss ja auch noch was tun haben, wenn das PFTW eBOOK endlich fertig ist, also ab Q1/2018... Im Augenblick arbeite ich daran nicht.
      Martin
      [Neccropole]

      I don't need your tongue to cut me (Roger Waters)
    • ‍♂️ Hi Martin @Neccropole auf dem ersten Blick sieht deine Testseite Grafisch wie Farblich Super aus. Vor allem gefällt mir deine Farbauswahl. Ist so richtig Floydisch ;) schwarz, rot und das pink passt gut und den Roger hast du ja richtig gut hinbekommen. . OK bis auf die Lichter und Schatten.... wirst du schon wissen wann und was du noch änderst. Mit dem Arm hast du ja schon begonnen :D sieht jetzt viel besser aus. :thumbsup:

      Das der Aufwand enorm ist kann ich mir sehr gut vorstellen. Möchte nicht wissen wie dein Storybord aussieht. Sicher pickepacke voll. Du hast eine sehr schöne Gabe / Talent.



      Aber was mich brennend interessiert kommen in dieser Geschichte ein paar alte Bekannte ebenfalls vor?

      Hast du schon mal gedacht wie schon @Jester schon schreibt das Manuskripts den einschlägig bekannten Comicverlage vorgestellt. Ich wünsche dir viel Erfolg mit deinem Comic und allen noch zukünftigen Projekten, bei denen ich mich jetzt schon anmelde.

      Ich freue mich jetzt schon auf das erscheinen, und auf einen Originalen Geier / @Neccropole